NÖ Hundehalte- Sachkundeverordnung 2023

Hundepass NÖ

In enger Zusammenarbeit mit der ÖGV Hundeschule Sollenau, bieten wir den Sachkundenachweis („Hundepass“) gemäß NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 an.

Erneuerungen für alle NEUEN Hundehalter ab 01.06.2023 in Niederösterreich

Folgende Änderungen/Erneuerungen gelten ab 1. Juni 2023:

  •  Höhe des Versicherungs-Schutzes € 725.000,00 für ALLE (auch vorhandene Hunde) bis Übergangsfrist 1.6.2025 – ist bei der jeweiligen Gemeinde vorzulegen!
  • In Niederösterreich ist die Haltung von nur mehr höchstens 5 Hunden bzw. 2 Listenhunden in einem Haushalt erlaubt!
    • Ausnahme sind Züchter, Diensthundeführer etc. – sind in einem Haushalt bereits mehr als 5 Hunde vorhanden, muss natürlich keiner abgegeben werden!
  • Die allgemeine Sachkunde kann nur von fachkundigen Personen (laut Liste BH, analog der erweiterten NÖ Sachkunde) & einem Tierarzt erfolgen.

Die Dauer des NÖ-Sachkundenachweises beträgt mindestens 3 Stunden.

1 Stunde Info durch Tierärztin Mag. med. vet. Hanna Tersch

  • Gesundheit inkl. Haltung und Pflege
  • Auswirkungen von Krankheiten auf das Sozialverhalten

2 Stunden Info durch ÖGV Trainerin Sandra Haslinger

  • Hund als soziales Lebewesen & Mensch-Hund-Beziehung
  • Wesen, Verhalten, Lernverhalten
  •  Sprache
  • Stress & Stressvermeidung
  • Angst- und Aggressionsverhalten, Aggressionsvermeidung
  • Gehorsam

Für Hundebesitzer eines Listenhundes gibt es weiterhin die erweiterte Sachkunde, in der ein theoretischer Vortrag von mindestens 4 Stunden ein Praxisteil von mindestens 6 Stunden, zu absolvieren ist!

Für die Teilnahme an der allgemeinen bzw. erweiterten Sachkunde erhält man als Teilnahmebestätigung den NÖ-Hundepass!

Ab 01.06.2023 ist bei NEUANMELDUNG eines Hundes bei der Gemeinde die Sachkunde-Bestätigung erforderlich (bis spätestens 6 Monate nach der Anmeldung nachzubringen) und die Bestätigung der Haftpflicht-Versicherung bei der Gemeinde vorzulegen!

KEINE Sachkundebestätigung für einen Neuhund ist bei den Ausnahmen laut Liste erforderlich, beispielsweise:

  • Personen, die bereits einen Hund zu Prüfungen geführt haben (Sachkunde der BH bereits absolviert)
  • Diensthundeführer
  • Personen, die bereits einen Sachkundenachweis erbracht haben
    • dieser ist je Person nur einmal im Leben zu erbringen

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder direkt in der Hundeschule Sollenau LINK.